Altersvorsorge-Check

Lohnt sich eine Immobilie für deine Rente?

Nicht Rendite, sondern deine Altersvorsorge im Fokus: Sieh, welche zusätzliche Rente eine bis zum Ruhestand abbezahlte Immobilie liefert — und wie viel deiner Rentenlücke das schließt.

Deine zusätzliche Rente ab 67
1.158 €
pro Monat, passiv
Das ist der Betrag im Jahr 67. In heutiger Kaufkraft sind das 627 € — bei 2 % Inflation im Jahr.
Deckung deiner Wunschrente (1.200 €, heutige Kaufkraft)52 %
Für die volle Wunschrente: rechnerisch 2 Immobilien — je Objekt 627 €/Monat in heutiger Kaufkraft.
Bei 32 Jahren Zeithorizont ist die Immobilie zu Rentenbeginn noch nicht ganz getilgt (Restschuld 60.846 €) — die volle Zusatzrente greift, sobald das Darlehen abbezahlt ist. Mit höherer Tilgung geht es schneller.
Dein Aufwand heute
179 €
pro Monat
Objektwert bei Rente
402.581 €
Restschuld 60.846 €
Vermögen bei Rente
341.735 €
im Objekt
Bis zur Rente
32 J.
Ansparzeit

Die Immobilie kostet dich heute netto rund 179 €/Monat (Miete + Steuervorteil tragen den Großteil der Rate). Bis zum Ruhestand ist sie weitgehend getilgt — und die Miete wird zu deiner Zusatzrente. Miet-, Wert- und Steuerentwicklung sind Annahmen, keine Zusagen. Deckung und Restlücke sind in heutiger Kaufkraft gerechnet, damit sie mit deinem Wunschbetrag von heute vergleichbar sind.

Modellrechnung Unverbindliche Modellrechnung auf Basis von Annahmen und erfassten Angaben – kein Angebot, keine Garantie, kein Ersatz für eine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und keine Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG); dein tatsächliches Ergebnis kann erheblich abweichen, Verluste sind möglich.Risiken und Haftung

Modellrechnung. Alle Zahlen dieser Darstellung sind eine unverbindliche Modellrechnung. Grundlage sind Annahmen – insbesondere zu Kaufpreis und Erwerbsnebenkosten, Zins, Tilgung und Anschlussfinanzierung, Miete, Mietentwicklung und Leerstand, Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten, Wertentwicklung und Inflation sowie zu Steuerrecht und persönlichen Steuermerkmalen – und die Angaben, die für die Berechnung erfasst wurden. Sind diese Angaben unvollständig oder unzutreffend, ist es auch das Ergebnis. Rundungsdifferenzen sind möglich.

Kein Angebot, keine Garantie. Die Modellrechnung ist kein Angebot, keine Finanzierungszusage und keine Zusicherung von Eigenschaften, Erträgen oder Steuervorteilen. Für das Eintreten der dargestellten Ergebnisse wird keine Garantie übernommen. Garantien des Verkäufers – etwa zu Miete oder Fertigstellung – gelten nur, soweit sie im notariellen Kaufvertrag vereinbart sind. Die tatsächliche Entwicklung kann abweichen, auch erheblich und zum Nachteil des Erwerbers. Wertentwicklungen und Daten der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für künftige Entwicklungen.

Risiken. Der Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage ist eine langfristige Entscheidung mit Risiken, insbesondere Wertverlust, Mietausfall und Leerstand, unerwartete Instandhaltungs- und Sanierungskosten, höhere Zinsen bei der Anschlussfinanzierung, eingeschränkte Verkäuflichkeit sowie Risiken der Bauphase wie Verzögerungen oder die Insolvenz des Bauträgers. Beim Kauf vom Bauträger schließen die Sicherungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) – Zahlung nach Baufortschritt, Vormerkung – Mehrkosten der Fertigstellung und den Ausfall von Gewährleistungsansprüchen nicht aus. Je nach Objekt kommen Mehrheitsbeschlüsse und Sonderumlagen der Eigentümergemeinschaft, Grenzen des Mietrechts wie Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Investitionen hinzu, die Gesetze wie das Gebäudeenergiegesetz verlangen können. Bei einem frühen Verkauf können schon die Erwerbsnebenkosten zu einem Verlust führen. Eine einzelne Immobilie bündelt das Risiko auf ein Objekt und einen Standort. Verluste bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Eigenkapitals sind möglich. Bei einer Fremdfinanzierung sind Zins und Tilgung auch dann zu leisten, wenn Mieteinnahmen ausbleiben oder der Wert sinkt; dafür haftet der Darlehensnehmer mit seinem gesamten Vermögen. Verluste können deshalb über das eingesetzte Eigenkapital hinausgehen und Zahlungen aus dem übrigen Vermögen erfordern.

Steuern. Steuerliche Wirkungen – etwa Abschreibungen einschließlich der Sonderabschreibung nach § 7b EStG, der Abzug von Werbungskosten oder Steuererstattungen – hängen von den persönlichen Verhältnissen und von der jeweils geltenden Rechtslage ab. Gerechnet ist mit dem Steuerrecht, das zum Stand der Berechnung bekannt ist, und – wo nicht anders angegeben – mit gleichbleibendem Einkommen oder Gewinn; künftige Rechtsänderungen sind nicht berücksichtigt. Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung können sich ändern; über die steuerliche Anerkennung entscheidet das Finanzamt. Die Darstellung ist keine Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2, 5 StBerG) und ersetzt nicht die Prüfung durch einen Steuerberater.

Finanzierung. Zinssätze, Tilgung, Förderdarlehen und Finanzierungsquote sind Annahmen. Eine Finanzierung kommt erst nach Prüfung und Zusage durch die finanzierende Bank zustande; Konditionen können sich bis dahin ändern. Förderdarlehen, etwa der KfW, setzen die Programmbedingungen voraus und sind kontingentiert; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Angaben zum Objekt. Angaben zum Objekt – etwa Kaufpreis, Wohnfläche, Miete, Baukosten, Fertigstellung, Energiestandard und Förderfähigkeit – stammen aus den Unterlagen des Bauträgers bzw. Verkäufers (etwa Exposé, Preisliste, Baubeschreibung), Markt- und Standortzahlen aus den genannten Quellen. Maßgeblich sind allein der notarielle Kaufvertrag mit seinen Anlagen (etwa Baubeschreibung und gegebenenfalls Teilungserklärung) sowie der Darlehensvertrag.

Keine Beratung. Die Modellrechnung ist keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung und ersetzt weder die eigene Prüfung noch die fachkundige Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt und finanzierende Bank; eine Erwerbsentscheidung sollte erst danach getroffen werden.

Investitionsanalyse und Kurzanalyse. Als „Investitionsanalyse“ oder „Kurzanalyse“ bezeichnete Unterlagen sind im Vertrieb erstellte Modellrechnungen – keine Gutachten eines unabhängigen oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und keine Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB.

Haftung. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Stand. Maßgeblich ist der Stand der Berechnung; spätere Änderungen von Annahmen, Konditionen oder Rechtslage sind nicht berücksichtigt. Fassung dieses Hinweises: 17.10.2026.

Deine Angaben
Dein Alter35 J.
Renteneintritt67 J.
Gewünschte Zusatzrente1.200 €/Mon.
Die Immobilie
Kaufpreis250.000 €
Eigenkapital25.000 €
Kaltmiete850 €/Mon.
Tilgung1,0 %
Sollzins4,8 %
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